AGB

I : Vertragsabschluss

1. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer gegenüber der Firma Thairen Roth Neuwagen & KFZ-Teile (im Folgenden „Vermittler“ genannt) die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Käufer ist dann an den Auftrag bis zur Auslieferung des Fahrzeugs gebunden.

2. Alle getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung in Schriftform. Dies gilt für eventuelle nachträgliche Vertragsänderungen sowie auch für eventuelle Nebenabreden oder Zusicherungen.

3. Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II : Preise

1. Die Fahrzeugpreise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inklusive der deutschen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Darin enthalten ist auch die Provision des Vermittlers.

III : Zahlung

1. Bei Bestellung ist eine Anzahlung von 10% des Brutto-Endpreises zu entrichten, sofern der Vermittler mit dem Käufer keine abweichende Vereinbarung getroffen hat.

2. Die Zahlung des restlichen Kaufpreises inklusive der enthaltenen Vermittlungsprovision ist entweder
- nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung II oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder
- bei Übergabe des Fahrzeuges in Meddersheim (nach Absprache abweichend) fällig.

3. Die Zahlung kann bei Übergabe des Fahrzeuges vor Ort in bar, per bank-bestätigtem Scheck, LZB-Scheck oder vorab per Überweisung auf das Geschäftskonto des Vermittlers vorgenommen werden.

Bei Vorab-Überweisung erfolgt die Übergabe erst nach Bestätigung des Geld-Eingangs durch den Vermittler.

4. Verzugszinsen werden mit dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank berechnet.

IV : Lieferung / Abnahme

1. Angegebene Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des Vertrages beim Verkäufer. Diese sind unverbindlich, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2. Durch Höhere Gewalt oder eventuell beim Vermittler, Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen (z.B. Streik, Auslieferstopp, Exportstopp...), die den Vermittler oder Verkäufer ohne Selbstverschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum ursprünglich vereinbarten Termin bzw. innerhalb der ursprünglich vereinbarten Frist an den Käufer zu liefern, verändern die zuvor genannten Termine und Fristen um die Dauer der hierdurch bedingten Störungen.

3. Führt eine Störung zu einer Lieferverzögerung von mehr als vier Monaten, kann der Käufer auf Wunsch vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Vermittler behält sich ausdrücklich das Recht vor, vom vorliegenden Vermittlungsauftrag zurückzutreten, falls der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund von nicht zu vertretenden Umständen wider Erwarten nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei eventueller Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten. In diesem Fall wird eine bereits geleisteste Anzahlung binnen sieben Tagen nach Inkenntnissetzung des Käufers in voller Höhe an diesen zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz vom Vermittler beanspruchen.

4. Sämtliche Angaben in den bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen (wie z.B. Prospekten) über beispielsweise Ausstattungsumfang, Leistung, Maße, Kraftstoffverbrauch usw. des Fahrzeugs sind unverbindlich. Die Ursache hierfür liegt in üblichen werkseitige Änderungen sowie Serienstreuung während der laufenden Produktion. Die Serienausstattung von EU-Fahrzeugen kann Abweichungen von der deutscher Fahrzeuge haben. Vor allem die Sicherheitsausstattung wie ABS, Airbags, usw. ist hiervon jedoch nicht betroffen.

5. Das abgestempelte Garantie- / Service- / Inspektionsscheckheft (sofern der Hersteller hierfür keine papierlosen elektronischen Varianten benutzt) wird mit dem Fahrzeug übergeben. In Ausnahmefällen wird es spätestens vier Wochen nach Fahrzeugübergabe nachgeschickt.

6. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von fünf Tagen in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu fordern. Das gleiche gilt, falls der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

V : Garantie

1. Der Verkäufer liefert alle Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) oder EG-Übereinstimmungserklärung (COC) aus. Der Käufer erhält ein von einem autorisierten Vertragshändler abgestempeltes Garantiescheckheft (sofern der Hersteller hierfür keine papierlosen elektronischen Varianten benutzt).

2. Die Garantiedauer richtet sich nach den Bestimmungen des Herstellers in dem Land, aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde. Der Vermittler selbst gibt keinerlei Garantie.

3. Bei Lagerfahrzeugen kann der Garantiebeginn bereits einige Wochen oder auch Monate in der Vergangenheit liegen. Ist dies der Fall, wird es dem Käufer vorab mitgeteilt.

VI : Eigentumsvorbehalt

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

VII : Haftung

Der Vermittler haftet für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung des Vermittlers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII : Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Salvatorische Klausel

Sollte einer dieser Paragraphen unwirksam werden, so werden nicht automatisch alle anderen Bestimmungen unwirksam, sondern bleiben davon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.